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Sicherheit der Grabanlagen

27. 07. 2021

Sicherheit der Grabanlagen

 

In der 32. Kalenderwoche werden auf den Kommunalen Friedhöfen in unseren Gemeinden die Standfestigkeit der Grabmale und die allgemeine Sicherheit der Grabstellen durch ein fachkundiges Unternehmen geprüft.

Die Gemeinde ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, sowie der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauberufsgenossenschaft verpflichtet, einmal pro Jahr außerhalb der Frostperiode die Grabstätten auf Sicherheit Mittels Druckprobe zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Hält der Grabstein dem Druck nicht aus wird der Nutzungsberechtigte informiert.

Bei akuter Gefahr an der Grabstätte erfolgt eine Niederlegung des Grabsteins.

Festgestellte Mängel (lose Grabsteine, geborstene Umfassungen) müssen vom Nutzungsberechtigten Angehörigen behoben werden.

Der Nutzungsberechtigte ist für eine verkehrssichere Grabstelle verantwortlich.

 

VG Westerwald-Obereichsfeld

Ordnungsamt