Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung LK Eichsfeld

Großbartloff, den 13. 10. 2020

Der Landkreis Eichsfeld erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) und § 13 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundV0 in der jeweils derzeit gültigen Fassung folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen sind untersagt.

 

2. Abweichend von § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sind diese Veranstaltungen ab 16 Personen zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen

 

3. An privaten oder familiären Feiern oder Veranstaltungen in Wohnungen dürfen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen.

 

4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Versammlungen, religiöse, parteipolitische, amtliche und betriebliche. Veranstaltungen gemäß § 8 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS- GrundVO.

 

5. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auf Antrag, sofern dies unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchendynamik infektionsschutzrechtlich vertretbar ist, durch das Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ergänzende Auflagen bleiben Vorbehalten.

 

6. Im Übrigen gelten die Vorschriften der 2. ThürSARS-CoV-2-TfS-GrundVO.

 

7. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich zum 31.10.2020.