Verkehrsrechtliche Anordnung

13. 10. 2021

Verkehrsrechtliche Anordnung

Seit einigen Tagen ist unser neuer Kindergarten In der Aue 25 seiner Bestimmung übergeben worden. Somit steigt, durch das Bringen und Abholen der Kinder auch das Verkehrsaufkommen auf den anliegenden Gemeindestraßen. Diese sind bereits, durch die dort ansässigen Geschäfte, stärker frequentiert als andere Nebenstraßen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, den Bereich "Auf der Rinne" und "In der Aue" zur verkerhrsberuhigten Zone zu erklären.

Mit Wirkung vom 30.07.2021 wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Eichsfeld dem Antrag stattgegeben. Der Verkehrsberuhigte Bereich ist durch das Kennzeichen 325/1 und 325/2 gekennzeichnet.

In diesem Bereich gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:

 

  1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

 

Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln einzuhalten um Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde zu gewährleisten.

 

W. König

Bürgermeister